CareLit Fachartikel
Zur Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Krankenhausnotopfers
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 7 · S. 23 bis 25
Dokument
46814
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Art. 17 2 des 2. GKV-NOG haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 1997 bis 1999 angeblich befristet jährlich ein Notopfer in Höhe von DM 20, -- zu tragen; angeblich befristet deshalb, denn der Bundesgesetzgeber beabsichtigt für die Zeit ab dem Jahr 1000 eine Anschlußregelung.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
GESETZLICH
FINANZIERUNG
Verfassungsmäßigkeit
Sogenannten
Krankenhausnotopfers
Angeblich
Befristet
Geriatrie
Multimorbidität
Erschwert
Autor
Entscheidungen
Getroffen
Gkv-Nog
Krankenhaus und Recht