CareLit Fachartikel
Zur Verfassungsmäßigkeit des sogenannten Krankenhausnotopfers
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 7 · S. 23 bis 25
Dokument
46814
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Art. 17 2 des 2. GKV-NOG haben die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen in den Jahren 1997 bis 1999 angeblich befristet jährlich ein Notopfer in Höhe von DM 20, -- zu tragen; angeblich befristet deshalb, denn der Bundesgesetzgeber beabsichtigt für die Zeit ab dem Jahr 1000 eine Anschlußregelung.
Schlagworte
KRANKENVERSICHERUNG
GESETZLICH
FINANZIERUNG
Krankenhaus und Recht
Frankfurt