CareLit Fachartikel

Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis in der gesetzlichen Krankenversicherung

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
468518
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 1 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

chung ein Ruhe-EKG durchgeführt wird. Liegt lediglich eine physiologische respiratorische Arrhythmie vor, so soll die Position „Herzrhythmus auffällig" nicht angekreuzt werden. Sind Extrasystolen oder SAbzw. AV-Blockierungen mit Herzrhythmusstörungen verbunden, so ist sowohl die spezifische Position („Extrasystolen", „SAoder AV-Blockierung") als auch die Position „Herzrhythmus auffällig" anzukreuzen. Bei der Position „Schenkelblock" ist zu beachten, daß bei Vorliegen eines

Schlagworte

Hilfsmittel gesetzliche Krankenversicherung therapeutischer Nutzen Abgabepreis Diagnosen Gesundheitsuntersuchung medizinische Versorgung Verordnung Instandsetzungen Ausschluss Health Insurance Medical Devices Therapeutics Diagnosis Health Services Cost Control