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Anwendung des Schwerbehindertengesetzes für HIV-Infizierte und AIDS-Kranke: 1 Begriffsklare Beurteilung

Gels, P. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
468541
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Gels, P.
Ausgabe
Heft 1 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT DISKUSSION Wie ist es nur möglich, daß solche Formulierungen in das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT Eingang finden? : 0 „großzügige Vergabe der Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis", 0 „Schwerbehinderter ist jeder, der. .. und dadurch nicht hinreichend in die Gesellschaft eingegliedert werden kann". Zu 1. : Die Merkzeichen, jetzt Nachteilsausgleiche genannt, können vom medizinischen Sachverständigen nur dann zur Vergabe vorgeschlagen werden, wenn die entsprechenden

Schlagworte

Schwerbehindertengesetz HIV-Infizierte AIDS-Kranke Nachteilsausgleich GdB medizinische Begutachtung soziale Entschädigung Hilflosigkeit Merkzeichen Pflegezulage HIV Infections Acquired Immunodeficiency Syndrome Disability Evaluation Social Justice Social Welfare Health Policy