CareLit Fachartikel
Anwendung des Schwerbehindertengesetzes für HIV-Infizierte und AIDS-Kranke: 2 Vermeidung von Mißverständnissen
Jochheim, A.; Siegmann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
468542
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT DISKUSSION Wie ist es nur möglich, daß solche Formulierungen in das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT Eingang finden? : 0 „großzügige Vergabe der Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis", 0 „Schwerbehinderter ist jeder, der. .. und dadurch nicht hinreichend in die Gesellschaft eingegliedert werden kann". Zu 1. : Die Merkzeichen, jetzt Nachteilsausgleiche genannt, können vom medizinischen Sachverständigen nur dann zur Vergabe vorgeschlagen werden, wenn die entsprechenden
Schlagworte
Schwerbehindertengesetz
HIV-Infizierte
AIDS-Kranke
Nachteilsausgleich
GdB
Beurteilung
Versorgungsverwaltung
Pflegezulage
Hilflosigkeit
Kaposi-Sarkom
soziale Entschädigung
medizinische Gutachter
HIV Infections
Acquired Immunodeficiency Syndrome
Disability Evaluation
Social Security