CareLit Fachartikel

Anwendung des Schwerbehindertengesetzes für HIV-Infizierte und AIDS-Kranke: 2 Vermeidung von Mißverständnissen

Jochheim, A.; Siegmann, E. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
468542
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Jochheim, A.; Siegmann, E.
Ausgabe
Heft 1 / 1990
Jahrgang 22
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT DISKUSSION Wie ist es nur möglich, daß solche Formulierungen in das DEUTSCHE ÄRZTEBLATT Eingang finden? : 0 „großzügige Vergabe der Merkzeichen auf dem Schwerbehindertenausweis", 0 „Schwerbehinderter ist jeder, der. .. und dadurch nicht hinreichend in die Gesellschaft eingegliedert werden kann". Zu 1. : Die Merkzeichen, jetzt Nachteilsausgleiche genannt, können vom medizinischen Sachverständigen nur dann zur Vergabe vorgeschlagen werden, wenn die entsprechenden

Schlagworte

Schwerbehindertengesetz HIV-Infizierte AIDS-Kranke Nachteilsausgleich GdB Beurteilung Versorgungsverwaltung Pflegezulage Hilflosigkeit Kaposi-Sarkom soziale Entschädigung medizinische Gutachter HIV Infections Acquired Immunodeficiency Syndrome Disability Evaluation Social Security