CareLit Fachartikel
Anwendung des Schwerbehindertengesetzes für HIV-Infizierte und AIDS-Kranke: Schlußwort
Exner-Freisfeld, H.; Helm, E.B. · Deutsches Ärzteblatt · 1990 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
468544
CareLit-ID
Jahr
1990
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
ten Maßstäbe entsprechend gelten. Dies bedeutet unter anderem, daß Ereignisse, die erst in der Zukunft erwartet werden, bei der Beurteilung des GdB/MdE-Grades nicht zu berücksichtigen sind. Dieser Grundsatz gilt im übrigen nicht nur bei Begutachtungen im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertengesetz, sondern zum Beispiel auch in der gesetzlichen Unfallversicherung. 0 Wenn die Autorinnen im Deutschen Ärzteblatt 84, Heft 15/1987 — und auch in einem im Gegensatz zu der
Schlagworte
Schwerbehindertengesetz
HIV-Infizierte
AIDS-Kranke
GdB
MdE
Lymphadenopathiesyndrom
soziale Entschädigung
Hilflosigkeit
Differentialdiagnose
arterielle Verschlußkrankheit
HIV Infections
Acquired Immunodeficiency Syndrome
Disability Evaluation
Social Welfare
Health Policy
Social Justice