Strafbarkeit des Verlassens eines Kranken durch die beauftragte Altenpflegerin
Roßbruch, R. · PflegeRecht, Neuwied · 1998 · Heft 7 · S. 164 bis 165
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ist der Straftatbestand der Aussetzung ( 221 StGB) schon im allgemeinen ein relativ seltene realisiertes Delikt, so trifft dies um so mehr im besonderen für den pflegerischen Bereich zu. Sofern Handlungen seitens der Pflegeperson oder Pflegefehler Gegenstand staatsanwaltlicher Ermittlungen oder gar strafgerichtlicher Entscheidungen sind. so sind dies in der Regel vorsätzliche und insbesondere fahrlässige Körperverletzungsund Tötungsdelikte. SLN Im vorliegenden Fall verurteilte das Amtsgericht eine Altenpflegerin wegen Aussetzung durch Verlassen einer wegen Gebrechlichkeit hilflosen 95jährigen Patientin zu einer…