CareLit Fachartikel
Erste Vereinbarung für Datenträger-Austausch
EG · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 47 · S. 1 bis 1
Dokument
468897
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verwendung von Praxisrechnern setzt Organisationsformen und Arbeitsabläufe voraus, die einen Verstoß gegen die ärztliche Schweigepflicht und Vorschriften zum Datenschutz ausschließen. Deshalb ist folgendes zu beachten: 1. Dokumentation in EDV-Systemen ist dann zulässig, wenn zum Schutz vor technisch bedingtem Datenverlust geeignete Sicherungsmaßnahmen (regelmäßige Sicherungskopien auf entsprechenden Medien) durchgeführt werden. 2. Die Arztpraxis muß während der vorgeschriebenen
Schlagworte
Datenträger-Austausch
Datenschutz
Schweigepflicht
EDV-Systeme
Arztpraxis
Datenverlust
Datenfernübertragung
Chiffrierung
Patienteninformationen
Wartung
Abrechnung
Kassenärztliche Vereinigung
Data Exchange
Privacy
Confidentiality
Computer Systems