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Der Betreuer hat das Wort - oder doch nicht? Teil 1: Pflegende stehen zwischen den Fronten

Foerster, A. · Pflegezeitschrift · 1998 · Heft 7 · S. 531 bis 533

Dokument
46892
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pflegezeitschrift
Autor:innen
Foerster, A.
Ausgabe
Heft 7 / 1998
Jahrgang 51
Seiten
531 bis 533
Erschienen: 1998-07-01 00:00:00
ISSN
0945-1129
DOI

Zusammenfassung

Das alte Vormundschaftsrecht war recht einfach: sobald jemand unter Vormundschaft stand, war eigentlich nur noch das relevant, was der Vormund sagte. Aus guten Gründen hat der Gesetzgeber hieran etwas geändert. Einfacher ist es damit für die Mitarbeiter in der Pflege nicht geworden, denn die simple Formel Der Betreuer hat das Wort gilt so nicht mehr. Im folgenden Beitrag, wird der Frage nachgegangen, wessen Meinung bei der Einwillugung in ärztliche Maßnahmen ausschlaggebend ist.

Schlagworte

EINWILLIGUNG PATIENTENRECHT ÄRZTE PATIENTEN THERAPIE TIER ES WISSEN FREIHEIT ZWANG KRANKHEIT PERSONEN GESUNDHEIT TOD BERLIN Pflegezeitschrift