CareLit Fachartikel
Der Betreuer hat das Wort - oder doch nicht? Teil 1: Pflegende stehen zwischen den Fronten
Foerster, A. · Pflegezeitschrift · 1998 · Heft 7 · S. 531 bis 533
Dokument
46892
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das alte Vormundschaftsrecht war recht einfach: sobald jemand unter Vormundschaft stand, war eigentlich nur noch das relevant, was der Vormund sagte. Aus guten Gründen hat der Gesetzgeber hieran etwas geändert. Einfacher ist es damit für die Mitarbeiter in der Pflege nicht geworden, denn die simple Formel Der Betreuer hat das Wort gilt so nicht mehr. Im folgenden Beitrag, wird der Frage nachgegangen, wessen Meinung bei der Einwillugung in ärztliche Maßnahmen ausschlaggebend ist.
Schlagworte
EINWILLIGUNG
PATIENTENRECHT
ÄRZTE
PATIENTEN
THERAPIE
TIER
ES
WISSEN
FREIHEIT
ZWANG
KRANKHEIT
PERSONEN
GESUNDHEIT
TOD
BERLIN
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