CareLit Fachartikel
Schmu mit der „Computerrechnung“
awa; DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 46 · S. 1 bis 1
Dokument
468972
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus§ 12 der Gebührenordnung für Ärzte • • • (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz, 3. bei Gebühren für stationäre und teilstationäre privatärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 6 a, 4. bei Entschädigungen nach den §§ 7 bis 9 den Betrag, die Art der Entschädigung und die
Schlagworte
Computerrechnung
Gebührenordnung
Ärzte
Rechnungsstellung
Beihilfestellen
Fälschungssicherheit
Arztpraxis
Quittung
Stempel
Endlospapier
Rationalisierung
Betrug
Medical Records
Fraud
Health Care Costs
Health Care Reform