CareLit Fachartikel

Schmu mit der „Computerrechnung“

awa; DÄ · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 46 · S. 1 bis 1

Dokument
468972
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
awa; DÄ
Ausgabe
Heft 46 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Aus§ 12 der Gebührenordnung für Ärzte • • • (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten: 1. das Datum der Erbringung der Leistung, 2. bei Gebühren die Nummer und die Bezeichnung der einzelnen berechneten Leistung sowie den jeweiligen Betrag und den Steigerungssatz, 3. bei Gebühren für stationäre und teilstationäre privatärztliche Leistungen zusätzlich den Minderungsbetrag nach § 6 a, 4. bei Entschädigungen nach den §§ 7 bis 9 den Betrag, die Art der Entschädigung und die

Schlagworte

Computerrechnung Gebührenordnung Ärzte Rechnungsstellung Beihilfestellen Fälschungssicherheit Arztpraxis Quittung Stempel Endlospapier Rationalisierung Betrug Medical Records Fraud Health Care Costs Health Care Reform