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Neuer Invaliditätsbegriff in der Unfallversicherung

EB · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
469024
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 45 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

haben die Banken in Ziffer 19 (1) AGB Banken (Ziffer 21 [4] AGB Sparkassen) die Klausel aufgenommen, daß die Bank Anspruch auf ausreichende Sicherheiten hat. Um die Rückführung der Kreditbeträge nicht zu gefährden, sind die Kreditinstitute gehalten, keine ungesicherten Kredite zu gewähren. Da die Auswahl und auch der Umfang der zu stellenden Sicherheiten jedoch vom Einzelfall abhängen, muß mit der potentiellen Hausbank über die Höhe und die Art der Absicherung des Kredites verhandelt

Schlagworte

Invaliditätsbegriff Unfallversicherung AUB 88 AUB 61 Kreditverträge Sicherheiten Bürgschaften Kreditinstitute Vermögensverhältnisse Gutachten Disability Evaluation Insurance Accident Disability Health Life