CareLit Fachartikel

Superzinsen aus Berlin

rco · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 45 · S. 1 bis 1

Dokument
469025
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
rco
Ausgabe
Heft 45 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

haben die Banken in Ziffer 19 (1) AGB Banken (Ziffer 21 [4] AGB Sparkassen) die Klausel aufgenommen, daß die Bank Anspruch auf ausreichende Sicherheiten hat. Um die Rückführung der Kreditbeträge nicht zu gefährden, sind die Kreditinstitute gehalten, keine ungesicherten Kredite zu gewähren. Da die Auswahl und auch der Umfang der zu stellenden Sicherheiten jedoch vom Einzelfall abhängen, muß mit der potentiellen Hausbank über die Höhe und die Art der Absicherung des Kredites verhandelt

Schlagworte

Banken Kredite Sicherheiten Bürgschaften AGB Kreditverhältnis Rückführung Privatbank Zinssätze Unfallversicherung Invaliditätsbegriff Gutachten Banking Loans Securities Suretyship