CareLit Fachartikel
Heilpraktiker dürfen werben
afp · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 41 · S. 1 bis 1
Dokument
469409
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
48 Angst vor welchen Krankheiten? Umfrageergebnisse in 41 7 16 9 9 vor keine allen Angabe 4 1=1 119871 20 11988 119891 Krebs AIDS Herzinfarkt Heilpraktiker dürfen werben KARLSRUHE. Heilpraktiker dürfen nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) weiterhin in größerem Umfang werblich auf sich aufmerksam machen. Ein verbindliches Werbeverbot, wie es beispielsweise für Ärzte oder Rechtsanwälte gilt, kann nach dem Urteil nur vom Gesetzgeber ausgesprochen werden,
Schlagworte
Heilpraktiker
Werbung
Bundesgerichtshof
Gesetzgeber
Berufsordnung
Krebserkrankung
AIDS
Herzinfarkt
Prävention
Rehabilitation
Rückenschulen
Gesundheitsvorsorge
Alternative Medicine
Advertising
Legal Issues
Cancer