CareLit Fachartikel
Änderungen des Bewertungsmaßstabes für kassenärztliche Leistungen (BMÄ)
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
469624
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
chung (U2) auch nachgereicht werden kann. Der Berechtigungsschein verbleibt beim Arzt und ist von diesem mindestens zwei Jahre nach Durchführung der Untersuchung aufzubewahren. (2) Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigen sich über Form und wesentlichen Inhalt des Berechtigungsscheines. Er soll insbesondere Aufschluß geben über den Leistungsinhalt und über die Notwendigkeit der regelmäßigen Teilnahme an den
Schlagworte
Bewertungsmaßstab
kassenärztliche Leistungen
Änderungen
Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien
Früherkennung
Leistungslegende
Berechnung
Arzt
Krankenkassen
Anmerkung
Untersuchung
Health Care Costs
Health Services Accessibility
Health Policy
Medical Fees
Preventive Health Services