CareLit Fachartikel
Änderung der Anlage 5 des Bundesmantelvertrages — Ärzte
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
469625
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
chung (U2) auch nachgereicht werden kann. Der Berechtigungsschein verbleibt beim Arzt und ist von diesem mindestens zwei Jahre nach Durchführung der Untersuchung aufzubewahren. (2) Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigen sich über Form und wesentlichen Inhalt des Berechtigungsscheines. Er soll insbesondere Aufschluß geben über den Leistungsinhalt und über die Notwendigkeit der regelmäßigen Teilnahme an den
Schlagworte
Bundesmantelvertrag
Ärzte
kassenärztliche Leistungen
Früherkennungsuntersuchungen
Leistungslegende
Bewertungsmaßstab
Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien
Anmerkungen
Berechnungsfähigkeit
Bereitschaftsdienst
Belegärzte
Health Care Reform
Health Services Accessibility
Health Policy
Medical Services
Preventive Health Services