CareLit Fachartikel

Änderung der Anlage 5 des Bundesmantelvertrages — Ärzte

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 39 · S. 1 bis 1

Dokument
469625
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 39 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

chung (U2) auch nachgereicht werden kann. Der Berechtigungsschein verbleibt beim Arzt und ist von diesem mindestens zwei Jahre nach Durchführung der Untersuchung aufzubewahren. (2) Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigen sich über Form und wesentlichen Inhalt des Berechtigungsscheines. Er soll insbesondere Aufschluß geben über den Leistungsinhalt und über die Notwendigkeit der regelmäßigen Teilnahme an den

Schlagworte

Bundesmantelvertrag Ärzte kassenärztliche Leistungen Früherkennungsuntersuchungen Leistungslegende Bewertungsmaßstab Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien Anmerkungen Berechnungsfähigkeit Bereitschaftsdienst Belegärzte Health Care Reform Health Services Accessibility Health Policy Medical Services Preventive Health Services