CareLit Fachartikel
Beschlüsse und Feststellungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 19 des Arzt/ Ersatzkassen-Vertrages
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 39 · S. 1 bis 1
Dokument
469627
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
chung (U2) auch nachgereicht werden kann. Der Berechtigungsschein verbleibt beim Arzt und ist von diesem mindestens zwei Jahre nach Durchführung der Untersuchung aufzubewahren. (2) Die Spitzenverbände der Krankenkassen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung verständigen sich über Form und wesentlichen Inhalt des Berechtigungsscheines. Er soll insbesondere Aufschluß geben über den Leistungsinhalt und über die Notwendigkeit der regelmäßigen Teilnahme an den
Schlagworte
Arzt
Krankenkassen
Leistungslegende
Früherkennung
Gesundheitsuntersuchungs-Richtlinien
E-GO
Berechnung
Anmerkung
Beschlüsse
Bewertungsausschuss
Bundesmantelvertrag
Health Care Costs
Health Services Accessibility
Health Policy
Medical Fees
Preventive Health Services