Richtlinien zur Feststellung des Hirntodes Dritte Fortschreibung 1997 mit Ergänzungen gem. Transplantationsgesetz
Deutsches Ärzteblatt, Köln · 1998 · Heft 7 · S. 1381 bis 1388
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das am 1. Dezember 1997 in Kraft getretene Transplantationsgesetz weist der Bundesärztekammer eine Fülle neuer Aufgaben zu. Nach 16 Abs.1 Nr.1 stellt die Bundesärztekammer den Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft in Richtlinien für die Regeln zur Feststellung des Todes nach 3 Abs.1 Nr.2 und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirnsund des Hirnstamms nach 3 Abs.2 Nr.2 (...) fest. 5 Abs.1 erfordert eine formale Ergänzung der 1997 vom Wissenschaftlichen Beirat der Bundesärztekammer veröffentlichten dritte…