CareLit Fachartikel
Praktische Umsetzung der Kalkulation von Fallpauschalen und Sonderentgelten
Philipps, K. · Das Krankenhaus, Berlin · 1998 · Heft 8 · S. 478 bis 481
Dokument
46999
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für das Jahr 2000 ist die einmalige Ausgliederung der Kosten für Fallpauschalen und Sonderentgelte vorgeschrieben. Die Zeiten des Erlösabzuges wären damit vorbei. Bis zum 31. Mai 1999 ist eine Leistungsund Kalkulationsaufstellung vorgesehen, die neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kostenausgliederung auch internen Zwecken dient. Es wird Transparenz in die Kostenentstehung gebracht. Vergleiche zeigen noch vorhandene Potentiale auf, und die Nachkalkulation hilft erkennen, welche Leistungen wieviel zum wirtschaftlichen Erfolg oder Mißerfolg beitragen.
Schlagworte
KOSTENRECHNUNG
FALLPAUSCHALEN
SONDERENTGELTE
LEISTUNG- UND KALKULATIONSAUFWAND
BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG
ES
Das Krankenhaus
Berlin