CareLit Fachartikel

Kassenarztsitze

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 28 · S. 1 bis 1

Dokument
470196
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 28 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

§ 17 Zeugnis (1) Die Arzthelferin hat nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf umgehende Aushändigung eines Zeugnisses. (2) Die Arzthelferin ist berechtigt, während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen. (3) Das Zeugnis muß Auskunft geben über Art und Dauer der Tätigkeit. Es ist auf Wunsch der Arzthelferin auf Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken. § 18 Sterbegeld Stirbt eine Arzthelferin, so wird das Gehalt für den Sterbemonat und einen

Schlagworte

Kassenarztsitze Arzthelferin Arbeitsverhältnis Zeugnis Sterbegeld Ausschlussfristen Teilzeitarbeit Tarifvertrag Weiterbildung Psychotherapie Neurologie Psychiatrie Employment Medical Assistants Certificates Death