CareLit Fachartikel
Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
470196
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 17 Zeugnis (1) Die Arzthelferin hat nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf umgehende Aushändigung eines Zeugnisses. (2) Die Arzthelferin ist berechtigt, während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen. (3) Das Zeugnis muß Auskunft geben über Art und Dauer der Tätigkeit. Es ist auf Wunsch der Arzthelferin auf Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken. § 18 Sterbegeld Stirbt eine Arzthelferin, so wird das Gehalt für den Sterbemonat und einen
Schlagworte
Kassenarztsitze
Arzthelferin
Arbeitsverhältnis
Zeugnis
Sterbegeld
Ausschlussfristen
Teilzeitarbeit
Tarifvertrag
Weiterbildung
Psychotherapie
Neurologie
Psychiatrie
Employment
Medical Assistants
Certificates
Death