CareLit Fachartikel
Einführungslehrgang für die kassenärztliche Tätigkeit KV Niedersachsen
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 28 · S. 1 bis 1
Dokument
470197
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 17 Zeugnis (1) Die Arzthelferin hat nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf umgehende Aushändigung eines Zeugnisses. (2) Die Arzthelferin ist berechtigt, während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis zu verlangen. (3) Das Zeugnis muß Auskunft geben über Art und Dauer der Tätigkeit. Es ist auf Wunsch der Arzthelferin auf Leistung und Führung im Dienst zu erstrecken. § 18 Sterbegeld Stirbt eine Arzthelferin, so wird das Gehalt für den Sterbemonat und einen
Schlagworte
Arzthelferin
Zeugnis
Sterbegeld
Arbeitsverhältnis
Kassenarztsitz
Weiterbildung
Teilzeitarbeit
Vergütung
Psychotherapie
Tarifvertrag
Arzneimittelrückruf
Gesundheitswesen
Employment
Medical Assistants
Certificates
Death Benefits