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Kassen in der Pflicht - KK kommen ihrem Sicherstellungsauftrag für die Häusliche Pflege nicht hinreichend nach

Schülke, R. · Häusliche Pflege, Hannover · 1998 · Heft 8 · S. 10 bis 11

Dokument
47027
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
Schülke, R.
Ausgabe
Heft 8 / 1998
Jahrgang 7
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 1998-08-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Der Sicherstellungsauftrag, den die Krankenkassen hinsichtlich der Leistungen der Häuslichen Krankenpflege haben, bringt für diese Rechte und Pflichten mit sich. Von den Rechten der Kasse soll an dieser Stelle keine Rede sein - nur soviel: es sind weniger, als sie uns glauben machen wollen. Der Autor geht lieber auf die Pflichten ein. Im Bezug auf den Sicherstellungsauftrag heißt die Pflicht konkret: dafür zu sorgen, daß die Versicherten die Leistungen, die sie aufgrund medizinischer Notwendigkeit benötigen, tatsächlich bekommen.

Schlagworte

KRANKENKASSE STATISTIK RECHT UND PFLICHT KRANKENPFLEGE VERTRÄGE DEUTSCHLAND ÄRZTE GESUNDHEIT EINSAMKEIT DEMENZ ESSEN DOKUMENTATION Häusliche Pflege Hannover