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Bundesarbeitsgericht: Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen

EB · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 25 · S. 1 bis 1

Dokument
470351
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
EB
Ausgabe
Heft 25 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

DEUTSCHES ÄRZTEBLATT KURZBERICHTE Bundesarbeitsgericht: Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent gezahlt werden. • Bei einer Laufzeit des Manteltarifvertrages bis Ende 1991 soll die Arbeitszeit von Januar 1990 an um eine Stunde auf 39 Stunden, von Januar 1991 an um eine weitere halbe Stunde auf 38, 5 Stunden verkürzt werden. • Die individuellen Arbeitsverträge für Vollzeit-, aber auch für Teilzeitkräfte sollen künftig die wesentlichen Arbeitsbedingungen

Schlagworte

Arbeitsverweigerung Gewissensgründe Bundesarbeitsgericht Kündigungsschutz Arbeitsverträge Forschung Ärzte Pharmaunternehmen Employment Ethics Medical Ethics Labor Law Work Research Deutsches Ärzteblatt