CareLit Fachartikel
Bundesarbeitsgericht: Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 25 · S. 1 bis 1
Dokument
470351
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
DEUTSCHES ÄRZTEBLATT KURZBERICHTE Bundesarbeitsgericht: Arbeitsverweigerung aus Gewissensgründen Zuschlag in Höhe von 25 Prozent gezahlt werden. • Bei einer Laufzeit des Manteltarifvertrages bis Ende 1991 soll die Arbeitszeit von Januar 1990 an um eine Stunde auf 39 Stunden, von Januar 1991 an um eine weitere halbe Stunde auf 38, 5 Stunden verkürzt werden. • Die individuellen Arbeitsverträge für Vollzeit-, aber auch für Teilzeitkräfte sollen künftig die wesentlichen Arbeitsbedingungen
Schlagworte
Arbeitsverweigerung
Gewissensgründe
Bundesarbeitsgericht
Kündigungsschutz
Arbeitsverträge
Forschung
Ärzte
Pharmaunternehmen
Employment
Ethics
Medical Ethics
Labor Law
Work
Research
Deutsches Ärzteblatt