Wie weit reicht die Leistungspflicht - und wer bestimmt dies? Gesetzliche Krankenversicherung
Klinik-Management-Aktuell, Wegscheid · 1998 · Heft 8 · S. 16 bis 18
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In den aktuellen gesundheitspolitischen Diskussionen und Entscheidungsprozessen geht es darum, ob bzw. in welchen Fällen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) die Kosten für die Behandlung der erektilen Dysfunktion mit dem Arzneimittel Viagra bezahlen soll, dessen Zulassung in Europa unmittelbar bevorsteht. Durch das außerordentlich große - beinahe erstaunliche - Interesse der Öffentlichkeit an der Viagra-Problematik ist aber nicht nur die Frage der sozialrechtlichen Erstattungsfähigkeit in den Focus der Berichterstattung geraten, sondern auch Aufgaben und Legitimation des Bundesausschusses der Ärzte und Kra…