CareLit Fachartikel
Kassenarztsitze
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Dokument
471299
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
d) bei Einlegung eines Wider~pruchs, durch den der Arzt die Anderung eines Verwaltungsaktes anstrebt 100, - DM Die Gebühren sind mit der Stellung des Antrages oder Einlegung des Widerspruchs fällig. Wird einem Widerspruch ganz oder teilweise stattgegeben, so wird die nach Buchstabe d entrichtete Gebühr zurückgezahlt. (2) Außer der Gebühr nach Absatz 1 werden als Verwaltungsgebühren erhoben: a) nach unanfechtbar gewordener Zulassung 200, - DM b) nach erfolgter Eintragung einer auf § 31
Schlagworte
Kassenarztsitze
Verwaltungsgebühren
Bedarfsplanung
Arztregister
Umsatzgarantie
Facharztanerkennung
Kinderheilkunde
Dermatologie
Orthopädie
Augenheilkunde
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