CareLit Fachartikel

Kassenarztsitze

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 12 · S. 1 bis 1

Dokument
471299
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 12 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

d) bei Einlegung eines Wider~pruchs, durch den der Arzt die Anderung eines Verwaltungsaktes anstrebt 100, - DM Die Gebühren sind mit der Stellung des Antrages oder Einlegung des Widerspruchs fällig. Wird einem Widerspruch ganz oder teilweise stattgegeben, so wird die nach Buchstabe d entrichtete Gebühr zurückgezahlt. (2) Außer der Gebühr nach Absatz 1 werden als Verwaltungsgebühren erhoben: a) nach unanfechtbar gewordener Zulassung 200, - DM b) nach erfolgter Eintragung einer auf § 31

Schlagworte

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