CareLit Fachartikel

Vertrag Bundesgrenzschutz

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 9 · S. 1 bis 1

Dokument
471551
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 9 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

schen Vertretern der Wehrbereichsverwaltung und der Kassenärztlichen Vereinigung erörtert werden. Soweit keine Einigung erzielt werden kann, ist gemäß § 9 zu verfahren. (7) Die Wehrbereichsverwaltungen sind berechtigt, im Rahmen der Anträge nach Abs. 6 eine Erstattung auch für nach § 5 unzulässig ausgestellte Verordnungen zu verlangen. (8) Forderungen eines behandlungsberechtigten Arztes werden erst fällig, nachdem ggf. die sachliche und rechnerische Prüfung nach Abs. 6 sowie ggf. die

Schlagworte

Vertrag Bundesgrenzschutz Kassenärztliche Vereinigung ärztliche Versorgung Prüfungsverfahren Streitigkeiten Heilfürsorge Überweisungsverfahren Health Care Agreements Health Services Accessibility Health Care Costs Medical Services Military Medicine Physician's Role Deutsches Ärzteblatt