CareLit Fachartikel
Vertrag Bundesgrenzschutz
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 9 · S. 1 bis 1
Dokument
471551
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
schen Vertretern der Wehrbereichsverwaltung und der Kassenärztlichen Vereinigung erörtert werden. Soweit keine Einigung erzielt werden kann, ist gemäß § 9 zu verfahren. (7) Die Wehrbereichsverwaltungen sind berechtigt, im Rahmen der Anträge nach Abs. 6 eine Erstattung auch für nach § 5 unzulässig ausgestellte Verordnungen zu verlangen. (8) Forderungen eines behandlungsberechtigten Arztes werden erst fällig, nachdem ggf. die sachliche und rechnerische Prüfung nach Abs. 6 sowie ggf. die
Schlagworte
Vertrag
Bundesgrenzschutz
Kassenärztliche Vereinigung
ärztliche Versorgung
Prüfungsverfahren
Streitigkeiten
Heilfürsorge
Überweisungsverfahren
Health Care Agreements
Health Services Accessibility
Health Care Costs
Medical Services
Military Medicine
Physician's Role
Deutsches Ärzteblatt