CareLit Fachartikel
Bankgeheimnis: Vater Staat erfährt vieles
Jobst, P. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 1 · S. 1 bis 1
Dokument
472154
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vater Staat erfährt vieles LESERDIENST DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Bankgeheimnis tirbt heute ein Bankkunde kJund hat er mehr als 2000 DM auf seinen Konten, ist das Geldinstitut gesetzlich zur Abgabe einer Meldung nach § 33 Reichs-AbgabenOrdnung (RAO) verpflichtet. Angegeben werden die Kontostände vom Todestag, eventuelle Schulden des Verstorbenen werden lediglich nachrichtlich erwähnt. Gleiches gilt übrigens selbst dann, wenn der Kunde lediglich ein Schließfach gemietet hat: Obwohl in
Schlagworte
Bankgeheimnis
Finanzamt
Erbschaft
Immobilien
Steuererklärung
Zinseinnahmen
Nachbesteuerung
Pflichtmitgliedschaft
Ärzteversorgung
Vermögensberatung
Bank Secrecy
Inheritance
Real Estate
Taxation
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Financial Services