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Bankgeheimnis: Vater Staat erfährt vieles

Jobst, P. · Deutsches Ärzteblatt · 1989 · Heft 1 · S. 1 bis 1

Dokument
472154
CareLit-ID
Jahr
1989
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Jobst, P.
Ausgabe
Heft 1 / 1989
Jahrgang 21
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Vater Staat erfährt vieles LESERDIENST DEUTSCHES ÄRZTEBLATT Bankgeheimnis tirbt heute ein Bankkunde kJund hat er mehr als 2000 DM auf seinen Konten, ist das Geldinstitut gesetzlich zur Abgabe einer Meldung nach § 33 Reichs-AbgabenOrdnung (RAO) verpflichtet. Angegeben werden die Kontostände vom Todestag, eventuelle Schulden des Verstorbenen werden lediglich nachrichtlich erwähnt. Gleiches gilt übrigens selbst dann, wenn der Kunde lediglich ein Schließfach gemietet hat: Obwohl in

Schlagworte

Bankgeheimnis Finanzamt Erbschaft Immobilien Steuererklärung Zinseinnahmen Nachbesteuerung Pflichtmitgliedschaft Ärzteversorgung Vermögensberatung Bank Secrecy Inheritance Real Estate Taxation Income Financial Services