Haftung nachgeordneter Ärzte und Haftung aus der Führungsverantwortung - aus juristischer Sicht
Weißauer, W. · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 1998 · Heft 9 · S. 462 bis 468
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Krankenhausträger haftet im Rahmen des totalen Krankenhausaufnahmevertrages und bei Institutsleistungen für seine schuldhaften Fehlleistungen sowie für die seiner Mitarbeiter vertraglich und deliktisch auf Schadenersatz und für die Verrichtungsgehilfen. Nachgeordnete und leitende Ärzte haften wegen desselben Schadens dem Patienten deliktisch für Behandlungsund Organisationsfehler. SLN Krankenhausträger und ärztliche Mitarbeiter sind im Außenverhältnis Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis trägt der Krankenhausträger bei leichter Fahrlässigkeit des Mitarbeiters den Schaden allein, bei mittlerer wird der Schaden…