CareLit Fachartikel

Haftung nachgeordneter Ärzte und Haftung aus der Führungsverantwortung - aus juristischer Sicht

Weißauer, W. · Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen · 1998 · Heft 9 · S. 462 bis 468

Dokument
47232
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Anästhesiologie und Intensivmedizin, Erlangen
Autor:innen
Weißauer, W.
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 39
Seiten
462 bis 468
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
0170-5334
DOI

Zusammenfassung

Der Krankenhausträger haftet im Rahmen des totalen Krankenhausaufnahmevertrages und bei Institutsleistungen für seine schuldhaften Fehlleistungen sowie für die seiner Mitarbeiter vertraglich und deliktisch auf Schadenersatz und für die Verrichtungsgehilfen. Nachgeordnete und leitende Ärzte haften wegen desselben Schadens dem Patienten deliktisch für Behandlungsund Organisationsfehler. SLN Krankenhausträger und ärztliche Mitarbeiter sind im Außenverhältnis Gesamtschuldner. Im Innenverhältnis trägt der Krankenhausträger bei leichter Fahrlässigkeit des Mitarbeiters den Schaden allein, bei mittlerer wird der Schaden…

Schlagworte

BELEGARZT WAHLLEISTUNG KRANKENHAUSTRAEGER NEBENTAETIGKEIT ARZT LIQUIDATIONSRECHT FAHRLAESSIGKEIT HAFTUNGSRECHT SCHADENSERSATZ Anästhesiologie und Intensivmedizin Erlangen