CareLit Fachartikel
Apotheken dürfen Preislisten für Impfstoffe an Ärzte versenden
Apotheke & Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 3 bis 6
Dokument
47233
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein- Westfalen entschieden, daß Apotheken an Ärzte Preislisten für Impfstoffe versenden dürfen. Die vom Verwaltungsgericht Düsseldorf in erster Instanz geäußerte Rechtsauffassung, wonach diese Praxis als unzulässige Werbung für den Versand apothekenpflichtiger Arzneimittel angesehen werden muß, ist damit überholt.
Schlagworte
APOTHEKE
MATERIALWIRTSCHAFT
ARZNEIMITTEL
IMPFSTOFFE
MARKETING
ARZNEIMITTELRECHT
URTEIL
Apotheke & Recht
Frankfurt