Zur Einfuhr von Arzneimitteln aus den Ländern der Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum über ein Drittland
Apotheke & Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 36 bis 40
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Einfuhr von Arzneimitteln aus Ländern, die nicht Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder andere Vertragstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind, in die Bundesrepublik bedarf normalerweise einer Erlaubnis oder einer Bestätigung oder einer Bescheinigung. In einem neuesten Urteil wurde vom Bayerischen Obersten Landgericht zugelassen, daß die Arzneimittel aus den Ländern der EG bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum auch ohne die erforderlichen Genehmigungen eingeführt werden können. Mit der Zweiten Pharmazeutischen EG-Richtlinieist ein einheitliches Europäisches Arzneimittelrec…