Abrchnungsbetrug und Gebührenordnungsauslegung durch Große Strafkammer
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 12 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In einem sich über 11 Jahre hinziehenden Strafverfahren hat die Große Strafkammer des Landesgerichts Mainz einen Arzt wegen Betrugs in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Feststellungen, die die Große Strafkammer in dem Urteil machte, sind von weitreichender Bedeutung für das Abrechnungsverhalten aller deutschen Ärzte. In dem abzuurteilenden Fall ging es im wesentlichen auch um die Frage des Umfangs der Dokumentation ärztlicher Leistungen. Interessant sind die Ausführungen, die das Gericht zur Leistungserbringung und zum Umfang der Dokumentation hinsichtlich der Leistungsnumme…