CareLit Fachartikel

Abrchnungsbetrug und Gebührenordnungsauslegung durch Große Strafkammer

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 12 bis 15

Dokument
47263
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
12 bis 15
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

In einem sich über 11 Jahre hinziehenden Strafverfahren hat die Große Strafkammer des Landesgerichts Mainz einen Arzt wegen Betrugs in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Feststellungen, die die Große Strafkammer in dem Urteil machte, sind von weitreichender Bedeutung für das Abrechnungsverhalten aller deutschen Ärzte. In dem abzuurteilenden Fall ging es im wesentlichen auch um die Frage des Umfangs der Dokumentation ärztlicher Leistungen. Interessant sind die Ausführungen, die das Gericht zur Leistungserbringung und zum Umfang der Dokumentation hinsichtlich der Leistungsnumme…

Schlagworte

LEISTUNGSERFASSUNG LEISTUNGSBEWERTUNG DOKUMENTATION VERGUETUNG ARZTRECHT STRAFTAT URTEIL Der Arzt und sein Recht Frankfurt