CareLit Fachartikel
Schadenersatz für Geburt eines behinderten Kindes / zugezogener Facharzt lediglich Erfüllungsgehilfe / Partner aus Gemeinschaftpraxis haftet mit
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 16 bis 18
Dokument
47265
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein Gynäkologe, der bei der Erfüllung des Auftrags, eine erkennbar ungewollte und legal zu beseitigende Schwangerschaft festzustellen oder auszuschließen, versagt, hat für die finanziellen Folgen seines Fehlverhaltens einzustehen. Aus diesem Grunde hat er den in dem Unterhaltsbedarf eines geborenen behinderten Kindes liegenden Schaden zu ersetzen.
Schlagworte
GYNAEKOLOGIE
GEBURTSKOMPLIKATION
ARZTRECHT
BEHINDERUNG
SCHADENSERSATZ
NEUGEBORENES
BEHINDERTES KIND
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt