CareLit Fachartikel

Schadenersatz für Geburt eines behinderten Kindes / zugezogener Facharzt lediglich Erfüllungsgehilfe / Partner aus Gemeinschaftpraxis haftet mit

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 16 bis 18

Dokument
47265
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
16 bis 18
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Ein Gynäkologe, der bei der Erfüllung des Auftrags, eine erkennbar ungewollte und legal zu beseitigende Schwangerschaft festzustellen oder auszuschließen, versagt, hat für die finanziellen Folgen seines Fehlverhaltens einzustehen. Aus diesem Grunde hat er den in dem Unterhaltsbedarf eines geborenen behinderten Kindes liegenden Schaden zu ersetzen.

Schlagworte

GYNAEKOLOGIE GEBURTSKOMPLIKATION ARZTRECHT BEHINDERUNG SCHADENSERSATZ NEUGEBORENES BEHINDERTES KIND Der Arzt und sein Recht Frankfurt