CareLit Fachartikel
Anerkennung für Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und internistische Onkologie bei Änderung der Weiterbildungsordnung
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 19 bis 20
Dokument
47266
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verpflichtung der Landesärztekammer zur Anerkennung der Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und internistische Onkologie ist rechtmäßig, wenn es sich aufgrund der Weiterbildungsordnung um eine neue Schwerpunktbezeichnung gegenüber dem damaligen Teilgebiet (jetzt: der Schwerpunkt) Hämatologie handelt.
Schlagworte
INNERE MEDIZIN
HAEMATOLOGIE
ONKOLOGIE
AUSBILDUNG- UND PRUEFUNGSORDNUNG
WEITERBILDUNG
Der Arzt und sein Recht
Frankfurt