CareLit Fachartikel

Anerkennung für Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und internistische Onkologie bei Änderung der Weiterbildungsordnung

Der Arzt und sein Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 19 bis 20

Dokument
47266
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Der Arzt und sein Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 10
Seiten
19 bis 20
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
0935-5553
DOI

Zusammenfassung

Die Verpflichtung der Landesärztekammer zur Anerkennung der Schwerpunktbezeichnung Hämatologie und internistische Onkologie ist rechtmäßig, wenn es sich aufgrund der Weiterbildungsordnung um eine neue Schwerpunktbezeichnung gegenüber dem damaligen Teilgebiet (jetzt: der Schwerpunkt) Hämatologie handelt.

Schlagworte

INNERE MEDIZIN HAEMATOLOGIE ONKOLOGIE AUSBILDUNG- UND PRUEFUNGSORDNUNG WEITERBILDUNG Der Arzt und sein Recht Frankfurt