CareLit Fachartikel

Alle Patienten haben ein Recht auf Behandlung, Pflege und Zuwendung Die neue Richtlinie der Bundesärztekammer zur Sterbebegleitung

Emmrich, M. · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 60 bis 61

Dokument
47299
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Dr. med. Mabuse, Frankfurt
Autor:innen
Emmrich, M.
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 23
Seiten
60 bis 61
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
0173-430X

Zusammenfassung

Im September will die Bundesärztekammer (BÄK) endgültig über die Neufassung der Richtlinie zur Sterbebegleitung beschließen. Grundlage dafür ist ein Entwurf, den der Vorsitzende des zuständigen BÄKAusschusses, Eggert Beleites, erarbeitet hat. Das Papier lehnt die aktive Sterbehilfe kategorisch ab, streicht für jeden Patienten das Recht auf Behandlung heraus und schreibt Patientenverfügungen einen hohen Stellenwert zu.

Schlagworte

STERBEBEGLEITUNG STERBEHILFE AKTIVE AERZTEKAMMER RICHTLINIE PATIENTENRECHT ZEIT PRAXIS ES MENSCHEN KRANKHEIT ERNÄHRUNG NAHRUNGSZUFUHR TOD GESETZGEBUNG KONSENS