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Erste Schiedstellenentscheidungen zu den Ausnahmetatbeständen Budgetüberschreitungstatbestände nach  6 Abs.3 Satz 1 Nr.1 und 2 BPflV

Mohr, F.-W. · Krankenhaus Umschau, Kulmbach · 1998 · Heft 9 · S. 647 bis 649

Dokument
47414
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus Umschau, Kulmbach
Autor:innen
Mohr, F.-W.
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 67
Seiten
647 bis 649
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
0023-4508
DOI

Zusammenfassung

DSer Artikel beantwortet folgende Fragen bezüglich des  6 Abs.3 Satz 1 Nr.1 und 2 BPflV:SLN 1. Können Veränderungen der medizinischen Leistungsstruktur und Fallzahlen in den Jahren 1993 bis 1996 noch im Budget 1998 geltend gemacht werden?SLN 2. Stellt ein Chefarztwechsel in der Chirurgie einen Grund für die Erhöhung der Obergrenze Nach  6 Abs.3 Satz 1 Nr.1 BPflV (Veränderung der medizinischen Leistungsstruktur) dar? 3. Welche Fallzahl des Vorjahres ist maßgeblich für die Bemessung einer Fallzahlsteigerung?SLN 4. Können die Kostenträger Fallzahlsteigerungen davon abhängig machen, ob sie ihren Vorstellungen über…

Schlagworte

NEUBAU BUDGET KOSTEN MEDIZINISCHE VERSORGUNG PSYCHIATRIE-PERSONALVERORDNUNG BUNDESPFLEGESATZVERORDNUNG SCHIEDSSTELLE CHIRURGIE Krankenhaus Umschau Kulmbach