CareLit Fachartikel

Medizin-ethischer Kommentar zur Entscheidung des OLG Frankfurt vom 5.7.1998

Student, J.-C. · Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 28 bis 30

Dokument
47424
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Student, J.-C.
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
28 bis 30
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

In der deutschen Rechtsprechung droht eine schleichende Aushöhlung des Tötungsverbotes. Als jüngstes Beispiel kann der kürzlich ergangene Beschluß des OLG Frankfurt gelten. In ihrer Begründung nennen die Richter als Voraussetzung die mutmaßliche Willensäußerung der Patientin in gesunden Zeiten, in der sie sich allgemein dahingehend geäußert haben soll, daß sie kein langes Sterben ertragen wolle.

Schlagworte

STERBEHILFE AKTIVE PATIENTENTOETUNG RECHTSPRECHUNG PATIENTENRECHT Krankenhaus und Recht Frankfurt