CareLit Fachartikel
Einteilung zu Nachtschichten Mangels allgemeiner Regeln Weisungen des Arbeitgebers
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 32 bis 33
Dokument
47425
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Anzahl der in Folge zu leistenden Nachtschichten festlegen, soweit durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag keine Regelung getroffen ist. Es gibt keine gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse darüber, ob eine kürzere oder längere Schichtfolge der Gesundheit der Arbeitnehmer stärker beeinträchtigt. Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht aufgestellt.
Schlagworte
KRANKENHAUSLEITUNG
SCHICHTARBEIT
NACHTARBEIT
ARBEITSRECHT
Krankenhaus und Recht
Frankfurt