CareLit Fachartikel

Einteilung zu Nachtschichten Mangels allgemeiner Regeln Weisungen des Arbeitgebers

Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 32 bis 33

Dokument
47425
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhaus und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2618
DOI

Zusammenfassung

Der Arbeitgeber kann kraft seines Direktionsrechts die Anzahl der in Folge zu leistenden Nachtschichten festlegen, soweit durch Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag keine Regelung getroffen ist. Es gibt keine gesicherten arbeitsmedizinischen Erkenntnisse darüber, ob eine kürzere oder längere Schichtfolge der Gesundheit der Arbeitnehmer stärker beeinträchtigt. Diese Grundsätze hat das Bundesarbeitsgericht aufgestellt.

Schlagworte

KRANKENHAUSLEITUNG SCHICHTARBEIT NACHTARBEIT ARBEITSRECHT Krankenhaus und Recht Frankfurt