Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen
Krankenhaus und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 34 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die für Chefarztverträge typischen Entwicklungsund Anpassungsklauseln sind wirksam. Die Ausübung des Weisungsrechts aufgrund einer Entwicklungsklausel darf jedoch nicht zu einer grundlegenden Störung des Gleichegwichts zwischen der Leistung und Gegenleistung und damit zu einer Umgehung des zwingenden Kündigungsschutzrechts führen. SLN Eine aufgrund einer Entwicklungsklausel vorgenommene Beschränkung des Aufgabenbereichs eines Chefarztes führt nicht schon deshalb zu einer Umgehung des Kündigungsschutzrechts, weil dadurch seine Einnahmen für die Tätigkeit im dienstlichen Bereihc auf etwa 75% und die Gesamteinnahme…