Krankenhausapotheker und Notfallvorsorge Bevorratung mit Arzneimitteln, Antidoten und Medizinprodukten
Wagner, W. · Krankenhauspharmazie, Stuttgart · 1998 · Heft 9 · S. 415 bis 419
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bundestag hat durch das Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes ( ZSNeuOG) vom 25.März 1997 die permanente Bevorratung von Arzneimitteln und Sanitätsmaterial für den Verteidigungsfall abgeschafft. Diese Entscheidung hat zu einem bundesweit akuten Defizit in der medizinischen Notfallbevorratung geführt, denn die Bundesländer haben sich in der Vergangenheit im Rahemn der Notfallvorsorge weigehend auf die Sanitätsmaterialbevorratung des Zivilschutzes gestützt. Seit Dezember 1997 verfügt Rheinland-Pfalz über acht Depots für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie ein Spezialdepot für Antidota. Erstmals wurden Kra…