CareLit Fachartikel

Krankenhausapotheker und Notfallvorsorge Bevorratung mit Arzneimitteln, Antidoten und Medizinprodukten

Wagner, W. · Krankenhauspharmazie, Stuttgart · 1998 · Heft 9 · S. 415 bis 419

Dokument
47432
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Krankenhauspharmazie, Stuttgart
Autor:innen
Wagner, W.
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 19
Seiten
415 bis 419
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
0173-7597
DOI

Zusammenfassung

Der Bundestag hat durch das Gesetz zur Neuordnung des Zivilschutzes ( ZSNeuOG) vom 25.März 1997 die permanente Bevorratung von Arzneimitteln und Sanitätsmaterial für den Verteidigungsfall abgeschafft. Diese Entscheidung hat zu einem bundesweit akuten Defizit in der medizinischen Notfallbevorratung geführt, denn die Bundesländer haben sich in der Vergangenheit im Rahemn der Notfallvorsorge weigehend auf die Sanitätsmaterialbevorratung des Zivilschutzes gestützt. Seit Dezember 1997 verfügt Rheinland-Pfalz über acht Depots für Arzneimittel und Medizinprodukte sowie ein Spezialdepot für Antidota. Erstmals wurden Kra…

Schlagworte

KRANKENHAUSAPOTHEKER NOTFALL KATASTROPHENSCHUTZ ZIVILSCHUTZ MEDIZINISCHE VERSORGUNG KRANKENHAUSAPOTHEKE ARZNEIMITTELVERSORGUNG Krankenhauspharmazie Stuttgart