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Kanalisieren oder verbieten? Streit um Forschung an Embryonen: Schlußwort

Jachertz, N.; Dauth, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1988 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
474321
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Jachertz, N.; Dauth, S.
Ausgabe
Heft 20 / 1988
Jahrgang 20
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Forschung am Menschen dürften Ihnen nicht unbekannt sein. Irreführend ist auch Ihr Satz: „Für Abtreibungen gelten in praxi die Ausnahmeregelungen des § 218 StGB und grundsätzlich die Definition des Bundesverfassungsgerichtes, daß menschliches Leben im Sinn der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums am 14. Tag nach der Empfängnis beginnt. " Auch hier dürfte Ihnen nicht unbekannt sein, daß das nur für die strafrechtliche Regelung gilt, nicht dagegen schlechthin. Artikel 2

Schlagworte

Embryonenforschung Abtreibung Forschungsfreiheit Grundgesetz Menschenwürde Kompromißlosigkeit Schutzfunktion soziale Notlage Embryo Abortion Research Human Rights Ethics Legislation Deutsches Ärzteblatt