CareLit Fachartikel
§ 218: Sündenböcke
Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1988 · Heft 20 · S. 1 bis 1
Dokument
474323
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Forschung am Menschen dürften Ihnen nicht unbekannt sein. Irreführend ist auch Ihr Satz: „Für Abtreibungen gelten in praxi die Ausnahmeregelungen des § 218 StGB und grundsätzlich die Definition des Bundesverfassungsgerichtes, daß menschliches Leben im Sinn der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums am 14. Tag nach der Empfängnis beginnt. " Auch hier dürfte Ihnen nicht unbekannt sein, daß das nur für die strafrechtliche Regelung gilt, nicht dagegen schlechthin. Artikel 2
Schlagworte
Abtreibung
§ 218
Forschung
menschliches Leben
Grundgesetz
Schwangerschaftsabbruch
soziale Notlage
Embryonenforschung
Ärzte
Verantwortung
Kompromisslosigkeit
Schutzfunktion
Abortion
Human Rights
Research
Embryo