CareLit Fachartikel

§ 218: Sündenböcke

Combach, R. · Deutsches Ärzteblatt · 1988 · Heft 20 · S. 1 bis 1

Dokument
474323
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Combach, R.
Ausgabe
Heft 20 / 1988
Jahrgang 20
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

Forschung am Menschen dürften Ihnen nicht unbekannt sein. Irreführend ist auch Ihr Satz: „Für Abtreibungen gelten in praxi die Ausnahmeregelungen des § 218 StGB und grundsätzlich die Definition des Bundesverfassungsgerichtes, daß menschliches Leben im Sinn der geschichtlichen Existenz eines menschlichen Individuums am 14. Tag nach der Empfängnis beginnt. " Auch hier dürfte Ihnen nicht unbekannt sein, daß das nur für die strafrechtliche Regelung gilt, nicht dagegen schlechthin. Artikel 2

Schlagworte

Abtreibung § 218 Forschung menschliches Leben Grundgesetz Schwangerschaftsabbruch soziale Notlage Embryonenforschung Ärzte Verantwortung Kompromisslosigkeit Schutzfunktion Abortion Human Rights Research Embryo