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Die gerichtliche Prxis hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln am Beispiel der Nahrungsergänzung

Grundmann, U. · Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 9 · S. 3 bis 15

Dokument
47442
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Grundmann, U.
Ausgabe
Heft 9 / 1998
Jahrgang 2
Seiten
3 bis 15
Erschienen: 1998-09-01 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Nach deutschem Recht und europäischem Gemeinschaftsrecht werden Lebensmittel von Arzneimitteln unterschieden. Die Vorstellung des Gesetzgebers ging zunächst einmal davon aus, daß es einerseits klar zu definiernde Lebensmittel und andererseits zulassungsbedürftige Arzneimittel gibt. Schwierig ist jedoch die Abgrenzung bei Nahrungsergänzungen, Die Besonderheit vieler Nahrungsergänzungen liegt nämlich darin, daß sie häufig in Pulver-, Tablettenoder Kapselform angeboten werden.

Schlagworte

ERGAENZUNGSVERSORGUNG NAHRUNGSMITTEL ARZNEIMITTEL ARZNEIMITTELRECHT ABGRENZUNGSVERORDNUNG Lebensmittel und Recht Frankfurt