CareLit Fachartikel
Steuerreform: Körperschaften ausgenommen
Glöser, S. · Deutsches Ärzteblatt · 1988 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
474799
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Steuerreform: Körperschaften ausgenommen BONN. Nach dem Kabinettsbeschluß über den Entwurf des Steuerreformgesetzes sind die die Ärzteschaft in besonderer Weise betreffenden Bereiche wie folgt geregelt: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Veranlagung zur Kapitalertragssteuer ausgenommen. Die Versorgungswerke der Freien Berufe sind von der Kapitalertragssteuer zwar erfaßt, es erfolgt jedoch
Schlagworte
Steuerreform
Körperschaften
Kapitalertragssteuer
Veräußerungsgewinne
HIV-Infektion
Müttergenesungswerk
Herz-Kreislauf-Prävention
Qualitätsstudien
Kinderseelen
Wohltätigkeit
Health Care Reform
Taxation
HIV Infections
Maternal Health
Preventive Health Services
Child Welfare