CareLit Fachartikel
Fach-Symposium Strukturreform
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1988 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
474801
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Steuerreform: Körperschaften ausgenommen BONN. Nach dem Kabinettsbeschluß über den Entwurf des Steuerreformgesetzes sind die die Ärzteschaft in besonderer Weise betreffenden Bereiche wie folgt geregelt: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Veranlagung zur Kapitalertragssteuer ausgenommen. Die Versorgungswerke der Freien Berufe sind von der Kapitalertragssteuer zwar erfaßt, es erfolgt jedoch
Schlagworte
Steuerreform
Körperschaften
Kapitalertragssteuer
HIV-Infektion
Strukturreform
Gesundheitswesen
Müttergenesungswerk
Präventionsprogramm
Qualitätssicherung
Kinderseelen
seelische Gesundheit
Wohltätigkeitsaktion
Health Care Reform
HIV Infections
Public Health
Health Policy