CareLit Fachartikel
Herz-Kreislauf-Präventionsprogramm
KV-H · Deutsches Ärzteblatt · 1988 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Dokument
474804
CareLit-ID
Jahr
1988
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Aus Bund und Ländern Steuerreform: Körperschaften ausgenommen BONN. Nach dem Kabinettsbeschluß über den Entwurf des Steuerreformgesetzes sind die die Ärzteschaft in besonderer Weise betreffenden Bereiche wie folgt geregelt: Die Kassenärztlichen Vereinigungen sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts aus der Veranlagung zur Kapitalertragssteuer ausgenommen. Die Versorgungswerke der Freien Berufe sind von der Kapitalertragssteuer zwar erfaßt, es erfolgt jedoch
Schlagworte
Herz-Kreislauf-Prävention
Kassenärztliche Vereinigung
Betriebskrankenkassen
Gesundheitswesen
EKG
Cholesterin
Blutzucker
Anamnese
Untersuchung
Ärzte
Cardiovascular Diseases
Preventive Health Services
Health Care Reform
Health Care Costs
Health Policy
Health Services Accessibility