Grober Pflegefehler im Rahmen der Krankenbeobachtung
Jacobs, P.; Weber, J. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1998 · Heft 9 · S. 72 bis 74
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze:SLN 1. Eine grobe Sorgfaltspflichtverletzung durch das Pflegepersonal liegt dann vor, wenn eine Zyanose an Gesicht und Händen eines Neugeborenen nicht sofort einem Arzt mitgeteilt wird.SLN 2. Sorgfaltspflichtverletzungen im Rahmen der Krankenbeobachtungen (allgemeine Krankenpflege) sind bei gespaltenem Behandlungsvertrag dem Verantwortungsbereich des Krankenhauses zuzurechnen.SLN 3. Ist die ärztliche Versorgung in Notfällen im (Beleg-)Krankenhaus sichergestellt, ist der behandelnde Belegarzt nicht verpflichtet, persönlich anwesend zu sein, insbesondere dann nicht, wenn zum Zeitpunkt der Geburt Keine Be…