Anpassung des Chefarztvertrages an gesetzliche Neuregelungen
Quaas, M. · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 1998 · Heft 9 · S. 75 bis 76
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Leitsätze:SLN 1. Krankenhausträger, die mit Leitenden Ärzten vor dem 1. Januar 1993 eine prozentuale Beteiligung an dem Liquidationserlös für ärztliche Wahlleistungen bei der stationären Behandlung von Patienten vereinbart hatten, waren berechtigt, für 1993 bis 1995 diese Altverträge an die für 1993 bis 1995 zur Entlastung des Pflegesatzes geltenden Bestimmungen des GSG anzupassen.SLN 2. Eine vollständige Anpassung war dabei im Grundsatz weder unzumutbar noch ermessensfehlerhaft. Die in 1993 bis 1995 wegen der aufgeschobenen Gebührenminderung auf Altverträge entfallenden höheren Gebühreneinnahmen aus ärztlichen…