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Beaufsichtigung in der Nacht Das Urteil

Klie, T. · Altenheim, Hannover · 1998 · Heft 1 · S. 10 bis 12

Dokument
47575
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Klie, T.
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 37
Seiten
10 bis 12
Erschienen: 1998-10-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Beaufsichtigung in der Nacht heißt mehr als Rufbereitschaft.SLN Leitsätze:SLN 1. Leistungen nach der Pflegestufe III setzen voraus, daß auch nachts regelmäßig Hilfe bei den Verrichtungen des Grundbedarfs geleistet werden muß; eine ständige Bereitschaft dazu reicht nicht aus.SLN 2. Für eine enge Auslegung des Begriffs nächtlicher Hilfebedarf spricht das Anliegen des Gesetzgebers, wegen des beschränkten finanziellen Rahmens die Anforderungen an die Solidargemeinschaft überschaubar zu halten.SLN

Schlagworte

VOLKSSOLIDARITAET PFLEGESTUFE NACHTARBEIT BEREITSCHAFTSDIENST BETREUUNG Altenheim Hannover