CareLit Fachartikel
Beaufsichtigung in der Nacht Das Urteil
Klie, T. · Altenheim, Hannover · 1998 · Heft 1 · S. 10 bis 12
Dokument
47575
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Beaufsichtigung in der Nacht heißt mehr als Rufbereitschaft.SLN Leitsätze:SLN 1. Leistungen nach der Pflegestufe III setzen voraus, daß auch nachts regelmäßig Hilfe bei den Verrichtungen des Grundbedarfs geleistet werden muß; eine ständige Bereitschaft dazu reicht nicht aus.SLN 2. Für eine enge Auslegung des Begriffs nächtlicher Hilfebedarf spricht das Anliegen des Gesetzgebers, wegen des beschränkten finanziellen Rahmens die Anforderungen an die Solidargemeinschaft überschaubar zu halten.SLN
Schlagworte
VOLKSSOLIDARITAET
PFLEGESTUFE
NACHTARBEIT
BEREITSCHAFTSDIENST
BETREUUNG
Altenheim
Hannover