CareLit Fachartikel

Lieferung von Blutprodukten an Ärzte verstößt nicht gegen Apothekenmonopol

Apotheke & Recht, Frankfurt · 1998 · Heft 1 · S. 16 bis 20

Dokument
47594
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Apotheke & Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 1 / 1998
Jahrgang 1
Seiten
16 bis 20
Erschienen: 1998-10-01 00:00:00
ISSN
1434-7970
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht Köln sieht in der Belieferung von Ärzten von aus menschlichem Blut gewonennen Arzneimitteln keinen Verstoß gegen das Apothekenmonopol aus  43 Abs. 1 AMG. Gemäß  47 Abs. 1 Nr. 2a AMG dürfen aus menschlichem Blut gewonnene Btluzubereitungen außer an Apotheken auch an Ärzte abgegeben werden. Nach dem uneingeschränkten Wortlaut des  47 Abs. 1 Nr. 2a AMG sei die Beklagte zur Auslieferung dieses Präparates an den behandelnden Arzt bei Vorlage eines individuellen Rezeptes zulässig. Die von der Klägerin behauptete Einschränkung bei der Auslegung dieser Bestimmung auf Praxisbedarf, sieht das Gericht ni…

Schlagworte

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