CareLit Fachartikel
Geehrt
EB · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 49 · S. 1 bis 1
Dokument
475986
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
c) bei sonstigen Anträgen, mit denen der Arzt die Beschlußfassung des Zulassungsausschusses anstrebt 60, — DM d) bei Einlegung eines Widerspruchs, durch den der Arzt die Anderung eines Verwaltungsaktes anstrebt 100, — DM Die Gebühren sind mit der Stellung des Antrages oder Einlegung des Widerspruchs fällig. Wird einem Widerspruch ganz oder teilweise stattgegeben, so wird die nach Buchstabe d entrichtete Gebühr zurückgezahlt. (2) Außer der Gebühr nach Absatz 1 werden als
Schlagworte
Gebühren
Widerspruch
Zulassung
Arztregister
Auszeichnung
Gesundheitsdienst
Health Services
Medical Records
Awards and Prizes
Medical Licensure
Medical Staff
Health Policy
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