CareLit Fachartikel
Sozialamt zahlt Mehrbedarf an Pflege Leistungen für andere Verrichtungen erstmals vertraglich geregelt
Klie, T. · Forum Sozialstation, Rheinbach · 1998 · Heft 1 · S. 34 bis 35
Dokument
47646
CareLit-ID
Jahr
1998
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bisher haben sich die Sozialhilfeträger schwer getan, Verträge abzuschließen, die den Inhalt der Leistungen für die sog. anderen Verrichtungen nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG) näher bestimmen. Dem Club Behinderter und ihrer Freunde (CeBeeF) in Frankfurt ist es gelungen, seine Vorstellungen von Pflege rechtlich umzusetzen. in einem Vertrag gemäß 93 II BSHG vom Mai 1998 erkennt das Frankfurter Sozialamt bestimmte Verrichtungen als Mehrbedarf gegenüber der Pflegeversicherung an.
Schlagworte
PFLEGEVERSICHERUNG
LEISTUNGSBEWERTUNG
KOSTENERSTATTUNG
SOZIALHILFE
VERTRAG
BEHINDERTER
SOZIALAMT
VERTRÄGE
FREUNDE
WOHNUNG
TREPPENSTEIGEN
ES
EINKOMMEN
VERTRAUEN
ARBEIT
Forum Sozialstation