CareLit Fachartikel

11. Nachtrag zum Badearztvertrag mit den Ersatzkassen

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 1987 · Heft 40 · S. 1 bis 1

Dokument
476645
CareLit-ID
Jahr
1987
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 40 / 1987
Jahrgang 19
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2025-06-05 00:00:00
ISSN
0172-2107
DOI

Zusammenfassung

suchung (Erstuntersuchung) in der Schwangerschaft wird nach Nr. 102 der E-GO vergütet; die Leistung nach Nr. 102 der E-GO kann nur vom erstbetreuenden Arzt (§ 2 Ziffer 3 dieser Anlage) berechnet werden. 2. Serologische und blutgruppenserologische Untersuchungen bei Schwangeren im Rahmen der Mutterschaftsvorsorge können nur nach Maßgabe der Abschnitte C und D der Mutterschaftsrichtlinien abgerechnet werden. " § 6 wird gestrichen. Der bisherige § 7 wird § 6. Können die vorstehenden

Schlagworte

Badearztvertrag Ersatzkassen Früherkennung Krebserkrankungen Mutterschaftsvorsorge ärztliche Maßnahmen Gebührenordnung Vertragsarzt Schwangerschaft Sterilisation Schwangerschaftsabbruch Health Care Reform Prenatal Care Cancer Screening Health Services Accessibility Medical Fees